Evangelische Friedenskirchengemeinde Mönchengladbach

Evangelische Friedenskirchengemeinde Mönchengladbach

EICKEN

VOLKSGARTEN

NEUWERK

HARDT

A M T S H A N D L U N G E N

Die Taufe

Die „Eintrittskarte“ in die Kirche

Wasser ist das wichtigste Zeichen bei der Taufe, dem Sakrament zur Aufnahme in die Kirche. Mit der Taufe wird ein Mensch in die christliche Gemeinschaft auf der ganzen Welt aufgenommen.

Sakramente sind von Gott eingesetzte, sichtbare Handlungen. Zu einem Sakrament gehören Wort und Zeichen. Das wichtigste Zeichen der Tauffeier ist das Wasser. Wasser ist das Urelement des Lebens. Wasser kann aber auch eine Bedrohung für das Leben sein. Im Wasser kann Leben untergehen und enden. Der Täufling erfährt symbolisch im Wasserritus, was Jesus Christus durchlebt hat. Wie er durch den Tod zum ewigen Leben gelangt ist, so kommt das Wasser über den Täufling, und er „taucht auf“ als Mensch des neuen Lebens.

Seit der 1996 getroffenen Vereinbarung zwischen der EKiR und den katholischen Bistümern in Köln, Aachen, Essen, Münster und Trier wird die Taufe in beiden Kirchen anerkannt. Also auch bei einem Wechsel von der einen zur anderen Kirche bleibt die Taufe gültig.

In der Regel werden dem Täufling Paten beigegeben. Das Patenamt ist ein kirchliches Amt. Darum müssen die Paten einer christlichen Kirche angehören und konfirmiert sein, sofern sie evangelisch sind.

Haben Sie weitere Fragen, oder möchten Sie sich oder Ihr Kind taufen lassen, dann sprechen Sie Ihre Pfarrerin / Ihren Pfarrer an.

Möchten Sie in einer anderen Gemeinde Pate werden, dann benötigen Sie eine Patenbescheinigung. Diese erhalten Sie im Gemeindebüro.

Konfirmation

Schon in der Taufe ist die Annahme des Menschen durch Gott zugesprochen; mit der Konfirmation wird diese Annahme noch einmal bekräftigt. Zwar gibt es für die Konfirmation keinen direkten biblischen Auftrag, auch ist sie kein Sakrament, aber sie gehört zum protestantischen Selbstverständnis. Im Kirchlichen Unterricht, der der Konfirmation vorausgeht, machen sich die Jugendlichen mit den zentralen Aussagen des christlichen Glaubens und mit dem Leben der Gemeinde vertraut machen. Sie gewinnen an Kompetenz in den Fragen des eigenen Glaubens und werden zu selbständigen Gliedern der Gemeinde. Das zeigt sich darin, dass die Konfirmierte / der Konfirmierte nun selbständig am Abendmahl teilnehmen, Pate werden und das Presbyterium wählen darf.

Die Konfirmation wird im Gottesdienst vollzogen. Weitere Auskünfte erteilt gerne Ihre/Deine Pfarrerin oder Ihr/Dein Pfarrer.

Eintritt in die Kirche

Wenn Sie jemals getauft wurden….

Wenn Sie in die Evangelische Kirche eintreten wollen, wenden Sie sich an einen Pfarrer/eine Pfarrerin oder an eine Kircheneintrittsstelle. Im Rahmen eines Gespräches, das keine Glaubensprüfung darstellt sondern seelsorgerlichen und informierenden Charakter hat, werden Sie aufgenommen. Denn ein Austritt aus der Kirche macht die Taufe nicht ungültig, die Taufe bleibt konfessionsunabhängig gültig.

Die Wiederaufnahme kann in einem Gottesdienst bekräftigt werden.

Ihr Aufnahmeantrag wird von uns an das Pfarramt weitergeleitet, wo Sie Ihren ersten Wohnsitz haben, denn das ist für Sie zuständig.

Bei einem Wechsel der Konfession ist es wichtig, die Mitgliedschaft bei der anderen Religionsgemeinschaft vorher zu beenden, denn eine Mitgliedschaft in mehreren Religionsgemeinschaften ist nicht möglich.

Über den Konfessionswechsel eines getauften Kindes bis zum 14. Lebensjahr entscheiden nach deutschem Recht die Eltern oder Erziehungsberechtigten. Allerdings kann der Wechsel nicht gegen den Willen des Kindes geschehen, wenn es das zehnte Lebensjahr erreicht hat.

Sie sollten sich persönlich ausweisen können. Wenn möglich auch die Taufurkunde oder Bescheinigung über Taufdatum und –ort sowie die Austrittsbescheinigung vom Amtsgericht mitbringen.

Wenn Sie bisher nicht getauft sind…

Die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche wird durch die Taufe begründet.

Die Taufe wird dann in einem Gottesdienst vollzogen. Die Taufe berechtigt Sie zur selbständigen Teilnahme am Abendmahl und zur Übernahme eines Patenamtes.

Der Eintritt kostet nichts. Aber als Mitglied der Kirche werden Sie, sofern Sie Lohnsteuer oder Einkommensteuer zahlen, auch Kirchensteuer bezahlen. Sie beträgt neun Prozent der Lohn- bzw. Einkommensteuer. Die gezahlte Kirchensteuer wirkt im Rahmen der Sonderausgaben einkommensteuermindernd.

Gottes Segen für die Ehe

Bei der Trauung wird die Gemeinschaft der Eheleute unter Gottes Wort und Segen gestellt.

Die Liebe zwischen zwei Menschen ist ein Geschenk Gottes, der die Menschen geschaffen hat. Dieser Gedanke bestimmt das evangelische Verständnis der Trauung.

Voraussetzung für die kirchliche Trauung ist die standesamtliche Eheschließung.

Um evangelisch getraut zu werden, muss wenigstens einer von beiden evangelisch ist. Bei konfessionsverschiedenen Eheleuten ist eine Trauung gemeinsam mit einem Vertreter der anderen Konfession möglich.

In unserer Gemeinde findet die Trauung in der Regel in einem besonderen Gottesdienst statt. Falls Sie eine kirchliche Trauung planen, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt zu Ihrer Pfarrerin/Ihrem Pfarrer auf.

Beerdigung/Bestattung

Die Bestattung ist Ausdruck der Liebe und der Achtung gegenüber dem Verstorbenen.

Die Gemeinschaft mit Jesus Christus wird durch den Tod nicht aufgehoben. So heißt es im Römerbrief: „Leben wir, so leben wir dem Herrn; sterben wir, so sterben wir dem Herrn. Darum: wir leben oder sterben, so sind wir des Herrn. Denn dazu ist Christus gestorben und wieder lebendig geworden, daß er über Tote und Lebende Herr sei.“ (Röm 14,8-9) Diese Gewissheit hat Christinnen und Christen zu allen Zeiten Trost und Zuversicht gegeben.

Der Bestatter vereinbart nach Rücksprache mit der zuständigen Pfarrerin / dem zuständigen Pfarrer und den Hinterbliebenen den Bestattungstermin mit dem jeweiligen Friedhofsbüro.

Unsere Kirchengemeinde gedenkt ihrer Toten zudem im Gottesdienst am letzten Sonntag im Kirchenjahr, dem Ewigkeitssonntag oder Totensonntag. Die Hinterbliebenen werden dazu postalisch eingeladen.

Weitere Auskünfte erteilt gerne Ihre Pfarrerin oder Ihr Pfarrer