D A S P R E S B Y T E R I U M
Ein Presbyterium ist das gewählte Leitungsorgan einer Evangelischen Kirchengemeinde im Rheinland. Pfarrer/innen und Presbyter/innen sind gleichberechtigte Mitglieder dieses Leitungsorgans. Das Presbyterium entscheidet im Rahmen der kirchlichen Ordnung über alle finanziellen, rechtlichen, verwaltungsmäßigen und geistlichen Angelegenheiten der Kirchengemeinde.
Es fehlen: Esther Salmingkeit-Winkens, Kerstin Jansen und Folke Beckmann.
Die Aufgaben in einer Kirchengemeinde sind vielfältig. Das lässt sich ab einer gewissen Größe nicht mehr in den monatlichen Presbyteriumssitzungen bewerkstelligen. Deshalb gibt es in der Gemeinde verschiedene Ausschüsse, die dem Presbyterium zuarbeiten. Diese Ausschüsse sind aus Presbytern, Pfarrern und sachkundigen Gemeindegliedern zusammengesetzt. Dazu kommen Mitglieder mit beratender Stimme.
Folgende Ausschüsse gibt es in unserer Gemeinde:
Ausschuss für Theologie u. Gottesdienst
Der Ausschuss ist zuständig für die Gestaltung der Gottesdienste (z. B. Liturgie, Gestaltung der Kirchenräume, verschiedene Gottesdienstformen) und setzt sich mit theologischen Themen auseinander, die die Gemeinde betreffen. Er schlägt dem Presbyterium den Jahresplan für die Kollekten vor und beschäftigt sich mit der Kirchenmusik in unserer Gemeinde.
Ausschuss für Diakonie
Dieser Ausschuss beschäftigt sich mit diakonischen Angelegenheiten der Gemeinde. Dazu gehören z.B. der Besuchsdienst, die Sammlungen und die Seniorenarbeit.
Ausschuss für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Der Ausschuss ist zuständig für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in unserer Gemeinde und hat die Fachaufsicht über die Mitarbeitenden in unserer Jugendarbeit.
Bauausschuss
Dem Bauausschuss obliegt es, für die Instandhaltung der Gebäude unserer Gemeinde zu sorgen.
Finanzausschuss
Der Finanzausschuss berät den Haushalt unserer Kirchengemeinde vor und prüft dabei, ob für die eingehenden Anträge die nötigen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Öffentlichkeitsausschuss
Dieser Ausschuss ist zuständig für die Außendarstellung der Arbeit der Gemeinde in den verschiedenen Medien: Gemeindebrief DAS BAND, Presse, Schaukästen, Homepage und Soziale Medien.
In den Fachausschüssen können auch SIE als interessierte/r Ehrenamtler/in mitarbeiten. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an die Gemeindebüros oder an den Vorsitzenden Pfr. Kuban.
Gemeindekonzeption der Ev. Friedenskirchengemeinde Mönchengladbach 2018
beschlossen am 3. April 2017
Was uns leitet
1.1. Präambel
Wir vertrauen uns der Hilfe und Zusage Gottes an und bekennen:
„Gott hat uns nicht einen Geist der Furcht gegeben, sondern der Kraft, der Liebe und der Besonnenheit“ (2. Tim 1,7)
„Nehmt einander an, wie Christus euch angenommen hat, zu Gottes Lob“ (Röm 15,7)
Die Ev. Friedenskirchengemeinde Mönchengladbach setzt sich zusammen aus zwei ehemalig selbstständigen Gemeinden, der Ev. Friedenskirchengemeinde Mönchengladbach und der Ev. Kirchengemeinde Mönchengladbach-Hardt. Sie sieht im Prozess des Zusammengehens eine Chance, kirchliches Leben zum Wohle der Menschen und zum Lob Gottes zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Obwohl die fusionierte Gemeinde nicht aneinander grenzt, vereint sie eine gemeinsame Geschichte und weiß sie sich in einem Geist und Grundverständnis des christlichen Zeugnisses geeint.
1.2. Leitlinien
„Ich will dich segnen, und du sollst ein Segen sein.“ (Genesis 12,2)
Das Heilshandeln Gottes in Jesus Christus ist für uns zugleich Zusage und Auftrag.
Wir wollen das Evangelium von der Liebe und Menschenfreundlichkeit Gottes
- Hörbar machen in der Verkündigung
- Erfahrbar machen im gemeinsamen Leben und in der Seelsorge
- Sichtbar machen in unseren Diensten und Projekten, im diakonischen Engagement in unserer Gemeinde und in der Verantwortung für die Eine Welt.
Wir orientieren uns zugleich ethisch an den Grundwerten Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung und gestalten unsere Arbeit mit folgenden Überzeugungen:
- Gott als Schöpfer des Lebens hat uns die Verantwortung für seine Schöpfung übertragen.
- Jeder Mensch hat als Geschöpf und Gegenüber Gottes eine einzigartige Freiheit und unbedingte Würde. Wir sind offen für alle Menschen ohne Ansehen ihres Geschlechts, ihrer Herkunft, ihrer Nationalität, ihrer Fähigkeiten und ihres Glaubens.
Wir sind eine evangelische Gemeinde in ökumenischer Verantwortung. Unser Bekenntnis ist das unierte. Wir suchen die Gemeinschaft aller Geschwister im Glauben.
1.3. Ziele
Wir verstehen uns als eine einladende Gemeinde und möchten folgende Ziele verwirklichen:
- Wir schaffen Möglichkeiten der Begegnung mit Gott und sprechen über den Glauben.
Wir sind überzeugt, dass in der Feier des Gottesdienstes und in einer christlichen Gestaltung des Alltags Gottes Nähe erfahrbar ist. Wir machen Menschen Mut, ihr Leben in der Liebe Gottes zu deuten und helfen ihnen, in ihrem Glauben sprachfähig zu werden.
- Wir sind als Gemeinde glaubwürdig.
Wir sind überzeugt, dass in unserer Zeit, in der Kirche für viele Menschen nicht mehr selbstverständlicher Teil des Lebens ist, die Glaubwürdigkeit unseres Handelns und Sprechens ein kostbares Gut ist.
- Wir sind eine Gemeinde, in der sich Menschen auf vielfältige Weise beteiligen können.
Wir sind überzeugt, dass eine lebendige Gemeinschaft davon lebt, dass Menschen ihre Begabungen, Erfahrungen und Kompetenzen einbringen. Wir ermutigen Menschen, sich zu engagieren und begleiten sie dabei.
- Wir leben christliche Gemeinschaft und machen sie erfahrbar für andere.
Wir sind überzeugt, dass bei Gott alle Menschen willkommen sind. Wir sind auch überzeugt, dass wir in unserem Tun und Denken an der Einheit der ganzen Kirche mitarbeiten. Daher setzen wir uns für Kooperation und Ökumene ein.
- Wir feiern Gottesdienste als Feste des Glaubens und Lebens.
Wir sind überzeugt, dass sich im Gottesdienst Gott und Mensch begegnen. Wir öffnen uns für vielfältige Formen und beteiligen Menschen an der Gestaltung.
- Wir nehmen Verantwortung für andere wahr.
Wir sind überzeugt, dass Menschen Gottes Liebe brauchen. Wir nehmen Menschen wahr in ihren unterschiedlichen Lebenssituationen, in ihren Glaubens- und Lebenserfahrungen und in ihren Nöten. Wir handeln seelsorglich und diakonisch.
- Wir arbeiten an einer lebenswerten Zukunft für alle mit.
Wir treten für die Überwindung der unterschiedlichsten Formen von Armut, Gewalt und Ausgrenzung ein. Wir übernehmen gesellschaftliches Engagement.
1.4. Orte
- Die Ev. Friedenskirchengemeinde ist eine der Nachfolgegemeinden der bis 1965 bestehenden Ev. Gemeinde Gladbach. Sie gliedert sich ab dem 1.1.2018 in vier Pfarrbezirke:
Bezirk Eicken mit der Friedenskirche und Gemeindezentrum, Margarethenstraße 20
Bezirk Volksgarten mit dem Paul-Schneider-Haus Charlottenstraße 16
Bezirk Neuwerk mit dem Karl-Immer-Haus, Ehrenstraße 30
Bezirk Hardt mit dem Albert-Schweitzer-Haus, Vossenbäumchen 14- 16, dem Jugendzentrum „Arche“ und dem Kinder- und Jugendtreff „COM“
- Sie unterhält im Karl-Immer-Haus und im Albert-Schweitzer-Haus je ein Gemeindebüro.
- Gottesdienst und Kirchenmusik
Der Gottesdienst ist das geistliche Zentrum unserer Arbeit. Wir verkündigen das Evangelium in unterschiedlich gestalteten Gottesdiensten und kirchenmusikalischen Veranstaltungen.
Im Grundsatz
In unseren vier Kirchen feiern wir regelmäßige Gottesdienste an Samstagabenden, Sonn- und Feiertagen und zu vielen anderen Anlässen. Je nach Gottesdienst werden in der Vorbereitung und Gestaltung verschiedene Zielgruppen angesprochen und verschiedene Formen erprobt. Unsere Gottesdienste sind auch missionarisch, um auch Fernstehende anzusprechen. Kinder und Jugendliche werden in unsere Gottesdienste aktiv mit einbezogen. Die sonntäglichen Gottesdienstzeiten sind so gelegt, dass jeweils zwei Gottesdienste in Bezug auf den Predigtdienst wie auf den Orgeldienst von jeweils einer Person wahrgenommen werden können. Zu verschiedenen Anlässen, die die ganze Gemeinde betreffen, feiern wir zentrale Gottesdienste. Die Taufe feiern wir in unseren Gemeindegottesdiensten, da die Aufnahme in die Gemeinde sichtbar werden soll. Das Abendmahl feiern wir regelmäßig in unseren Gottesdiensten, in der Regel ein Mal im Monat und an Festtagen. Auch Kinder und Angehörige anderer christlicher Konfessionen sind zum Abendmahl eingeladen. Zum Hausabendmahl besuchen wir auf Wunsch Gemeindeglieder, die das Abendmahl nicht mehr im Gemeindegottesdienst feiern können. Bei Trauungen und Bestattungen begleiten wir Menschen in besonderen Lebenssituationen gottesdienstlich. Mit unseren katholischen Geschwistern feiern wir regelmäßig ökumenische Gottesdienste.
Die Kirchenmusik als Gotteslob ist Verkündigung. Sie ermöglicht einen besonderen Zugang zum Menschen, seinen Gefühlen und seinem Glauben. Wir fördern eine lebendige Kirchenmusik in unseren Gottesdiensten. Wir beziehen auch Gastchöre und Gruppen in unsere Gottesdienste ein.
Im Einzelnen heißt das:
Teilhandlungsfeld Gottesdienst
- Wir feiern den Gottesdienst in verschiedenen Formen:
Klassische Sonntagsgottesdienste mit und ohne Feier des Heiligen Abendmahls
Familiengottesdienste
Kinder- und Krabbelgottesdienste
Jugendgottesdienste
Gesprächsgottesdienste
Themengottesdienste (Herbst- und Sommerkirche, Albert-Schweitzer-Gottesdienst)
Ökumenische Gottesdienste
Schulgottesdienste
Advents- und Passionsandachten
Osternachtfeiern
Taizé-Andachten
Begräbnisgottesdienste
Freiluft-Gottesdienste
Samstagabend- Gottesdienste
Weltgebetstags-Gottesdienste
- Wir feiern darüber hinaus Gottesdienste in verschiedenen Einrichtungen:
in Seniorenheimen
in Kindertagesstätten
in der Ökumenischen Altentagesstätte Eicken
im DRK-Heim Volksgarten
- Wir bemühen uns, viele Menschen aller Altersgruppen an der Gestaltung des Gottesdienstes zu beteiligen
durch den Lektorendienst, für den wir Schulungen anbieten
durch Mitwirkung bei Gebeten, Andachten und gottesdienstlichen Aktionen
durch die musikalische Gestaltung des Gottesdienstes
durch Beteiligung an der Gottesdienstvorbereitung
- Wir sind offen für vielfältige und neue Formen des liturgischen Feierns.
Wir wollen ein vielfältiges gottesdienstliches Leben in allen Bezirken erhalten
Teilhandlungsfeld Kirchenmusik
- Kirchenmusik erlebt die Gemeinde als gottesdienstliche Musik und im Rahmen von musikalischen Veranstaltungen.
- Wir fördern ein vielseitiges kirchenmusikalisches Profil.
- Wir fördern die Arbeit der Chöre, des Posaunenchores, der Instrumentalkreise und der Jugendband.
- Wir wollen die hauptamtliche Arbeit in der Kirchenmusik stärken und ausbauen.
- Wir stärken das ehrenamtliche musikalische Engagement in Gottesdiensten und kirchenmusikalischen Veranstaltungen
- Wir pflegen regelmäßig unsere Instrumente.
- Unseren Orgeln, ihrer Erhaltung und Instandsetzung gilt unser besonderes Augenmerk.
- Gemeindearbeit und Seelsorge
Mit vielfältigen Angeboten schaffen wir Möglichkeiten für Begegnung, in denen Beziehungen wachsen können.
Im Grundsatz
Wir begleiten Menschen unterschiedlichen Alters in ihrem Alltag und bieten ihnen Hilfe und Seelsorge in den wechselnden Lebenssituationen an.
Unsere Gemeindezentren sind Treffpunkte für Menschen in der Gemeinde und im Stadtteil.
Mit unseren Angeboten fördern wir Begegnungen, Gespräche und Gemeinschaft. Neben den regelmäßigen Gruppen erhält die projektorientierte Arbeit in der Gemeinde einen immer größeren Stellenwert.
Neben unserer Gemeindearbeit in den Gemeindezentren suchen wir Menschen in ihrem Lebensumfeld und in besonderen Lebenssituationen auf.
Die Gaben und das Engagement unserer haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden sind ein wesentlicher Baustein unserer Arbeit. Durch Förderung und Schulung stärken wir Kompetenzen und vertrauen ihnen Verantwortung an. Wir achten darauf, dass sich im ehrenamtlichen Engagement niemand überfordert. Vielfältige Formen des Dankens geben unserer Wertschätzung Ausdruck.
Wir machen evangelisches Profil in der Öffentlichkeit sichtbar und informieren über die Arbeit in unserer Gemeinde.
Im Einzelnen heißt das:
- Wir fördern und begleiten die in unserer Gemeinde bestehenden Kreise und Gruppen.
Seniorenkreise
Männerkreis
Frauenhilfsgruppen
Frauenkreise
Bibelkreise
Gedächtnistraining
Spiele- und Bewegungsgruppen
- Wir führen Projekte mit verschiedenen Zielgruppen durch.
Glaubenskurse
Gemeindetag 60plus
Einkehrtage
Projekte in der Kinder- und Jugendarbeit
- Wir besuchen Menschen zuhause. Wir schulen die Mitarbeitenden im Besuchsdienst.
Besuchsdienstkreise
Besuche bei Senioren, Kranken, Neuzugezogenen, Geburtstagen, in Krisen und zu Kasualanlässen
- Wir feiern gerne Feste im Jahreskreis und zu verschiedensten Anlässen.
Gemeindefeste
Ehrenamtlichen-Dankfeste
Jubiläen
Stiftungsfest „Himmel und Erde“
- Gemeinsames Erleben fördert die Gemeinschaft. Wir bieten Ausflüge und Freizeiten für verschiedene Zielgruppen an.
Seniorenfreizeiten
Gemeindefreizeiten
Jugendfreizeiten
Einkehrfreizeiten
Bildungsfahrten
Gemeindeausflüge
- Öffentlichkeitsarbeit geschieht auf vielfältigen Wegen
Gemeindebrief
Homepage
Soziale Medien
Pressearbeit
Schaukästen
Flyer und Aushänge
III. Erziehung und Bildung
Wir ermutigen und befähigen Menschen, ihren christlichen Glauben zu leben.
Im Grundsatz:
Die Weitergabe des Evangeliums in vielfältigen Arbeits- und Angebotsformen an Menschen jeden Alters ist wesentlicher Inhalt unseres Auftrags. Wir verstehen Bildung als theologische und ethische Orientierung, gesellschaftspolitische Bewusstseinsbildung und als Lebens-begleitung.
Wir fördern Kinder und Jugendliche in ihren Fähigkeiten, stärken ihre Mündigkeit in der Auseinandersetzung mit Glauben und Lebenswelt und ermöglichen Formen der Gemeinschaft. Wir eröffnen ihnen Wege, sich selbst, Gott und die Welt neu zu erfahren.
Im Einzelnen heißt das:
Teilhandlungsfeld Kinder- und Jugendarbeit
- Wir begleiten Kinder und Jugendliche in ihrer Lebenswelt. Die Kinder- und Jugendarbeit geschieht auf vielfältige Weise
in Kindergruppen und offenen Kinderangeboten (Kochen, Spielen, Basteln, Tanzen, Musik…)
in Angeboten des Fördervereins (Instrumentalunterricht, Ballett und Tanz)
in der Arbeit der Offenen Türen
in den Kinderbibeltagen
in Ferienspielen
in Fahrten, Ausflügen und Freizeiten
in Krippenspielprojekten
in Krabbelgottesdiensten
in Kinder- und Jugendgottesdiensten
in der kirchlichen Arbeit in den Familienzentren Pfiffikus und Sausewind
in Eltern- Kind und Krümelgruppen
in Bibelkreisen für Jugendliche
- Wir stärken Jugendliche in der Übernahme von Verantwortung und im Ehrenamt
in der Gestaltung von Jugendgottesdiensten
in der Mitwirkung in Familiengottesdiensten
im Ehrenamt auf Jugendfreizeiten
in der Wahrnehmung von Ehrenamt als Betreuer in Kinder- und Jugendgruppen, in den Offenen Türen und in der Konfirmandenarbeit. Dafür ermöglichen wir Jugendlichen Schulungen zur Stärkung ihrer persönlichen und fachlichen Kompetenz (z. B. JuleiCa).
- Die Konfirmandenarbeit stärkt die Gemeinschaft von Gleichaltrigen verschiedener sozialer Lebenswelten, integriert Jugendliche in das Gemeindeleben und macht sie mit den Grundlagen des christlichen Glaubens vertraut.
In Pesch und Neuwerk geschieht Konfirmandenarbeit nach einem Samstagsmodell mit Schwerpunkttagen, Konfirmandenwoche und Konfirmandenfreizeit.
In Hardt geschieht die Konfirmandenarbeit nach einem vierzehntägigen Dienstags-Modell mit Konfirmandenwochenende.
- Die von der Ev. Friedenskirchengemeinde 2005 gegründete selbständige Stiftung Himmel und Erde fördert die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde und ihrer Partner wie der Ökumenischen Jugendarbeit Eicken e.V. durch Spenden und Auszahlungen aus Erträgen. Sie fördert die Wahrnehmung von Kindern und Jugendlichen und ihren Interessen in der Öffentlichkeit.
- Der 2002 von der ehemaligen Ev. Kirchengemeinde Hardt gegründete Verein der Freunde und Förderer der Ev. Kinder- und Jugendarbeit im Bezirk Hardt e.V. fördert die Kinder- und Jugendarbeit im Bezirk Hardt.
Teilhandlungsfeld Familienarbeit
- Die Weitergabe des Glaubens und christlicher Lebensgestaltung geschieht nicht nur am Ort der Gemeinde, sondern auch in den Familien. In unserer christlichen Verantwortung stärken wir Familien
durch Eltern-Kind-Gruppen und Krümel-/Vorkindergarten-Gruppen
durch Elternarbeit in der Arbeit mit Kindern und im Konfirmandenunterricht
durch Gemeindefreizeiten
in Familiengottesdiensten.
Teilhandlungsfeld Erwachsenenbildung
- Wir schaffen Foren des Austauschs über Glaubens- und Lebensfragen
durch regelmäßige Vortragsabende und Veranstaltungen zu Glaubens- und Lebensfragen
durch Schulungen von Ehrenamtlichen
durch regelmäßige Glaubenskurse und Glaubensgesprächsabende
durch Bibelkreise
durch Themenarbeit in Gruppen und Kreisen der Gemeinde
durch Beteiligung an Angeboten der Philippus-Akademie.
- Soziale und Diakonische Arbeit
Unser soziales und diakonisches Profil ist uns Auftrag und Verpflichtung.
Im Grundsatz
Nachfolge umfasst die Verkündigung der Liebe Gottes in Wort und Tat. Mönchengladbach ist eine ehemalige Industrie- und Arbeiterstadt. Durch den Strukturwandel der 70er- und 80er Jahre mit dem Wegfall von Arbeitsplätzen sowie durch einen hohen Migrationsanteil ist Mönchengladbach gegenwärtig eine Stadt mit vielen strukturellen Herausforderungen und einem hohen Anteil an finanziell armen und/oder seelisch belasteten Menschen. Die evangelische Gemeinde Gladbach zeichnete seit der Industrialisierung im 19. Jahrhundert im Angesicht der sozialen Lage der Stadt ein starkes soziales Profil aus, dessen Erbe auch uns heute verpflichtet. Neben der Mitträgerschaft im Diakonischen Werk Mönchengladbach entwickeln wir auch eine eigene lebendige Gemeindediakonie mit Ausstrahlung. Wir beteiligen uns an der gesellschaftlichen Entwicklung unserer Stadt.
Im Einzelnen heißt das:
Teilhandlungsfeld Seniorenarbeit und Gemeindediakonie
- Wir sehen Senioren als Akteure im kirchlichen Leben. Wir fördern eine aktive und mündige Teilhabe von Senioren am kirchlichen Leben
durch das Netzwerk Hardterbroich-Pesch
durch die Arbeit der Ökumenischen Altentagesstätte Eicken
durch regelmäßige Seniorenfreizeiten und –ausflüge und durch andere Angebote. durch die Übernahme von Ehrenamt in verschiedenen Bereichen der Gemeindearbeit
- Wir begleiten Senioren durch aufsuchende Arbeit in ihrem häuslichen Umfeld
durch koordinierte Geburtstags- und Krankenbesuche und in besonderen Lebens-situationen
durch die in der Ökumenischen Altentagesstätte Eicken angebundenen Projekte
- Wir fördern die Auseinandersetzung mit Glaubens- und Lebensfragen
in den Seniorenkreisen der Gemeinde
im regelmäßigen Gemeindetag 60plus
durch Zielgruppenangebote für Senioren (Seniorenadventsfeiern, Senioren-frühstück, Offenes Singen u.a.)
- Wir fördern Gemeinschaft
in den Gemeindegruppen und -netzwerken
durch Angebote für Alleinstehende aller Altersgruppen
in der Ökumenischen Altentagesstätte Eicken
- Wir nehmen gezielt Menschen wahr, die sonst wenig sichtbar werden
in Angeboten für Alleinstehende.
- Wir fördern Inklusion
durch Projekte in der Gemeindearbeit in Kooperation mit der Stiftung Hephata.
Teilhandlungsfeld Offene und soziale Kinder- und Jugendarbeit
- In unseren Offenen Türen in Eicken, Pesch und Hardt sind wir Treffpunkt für Kinder- und Jugendliche im Stadtteil. Wir bieten eine warme Mittagsmahlzeit an und geben ihnen Raum zur Gemeinschaft, zur Beteiligung, zur sinnvollen Freizeitgestaltung und zur Auseinandersetzung mit den Fragen ihres Lebens. Wir unterstützen sie beim Erlernen sozialer Kompetenzen und bei der Erledigung ihrer Hausaufgaben.
- Im ökumenischen Netzwerk Patchwork in Neuwerk schaffen wir soziale Angebote für Kinder in Zusammenarbeit mit der katholischen Pfarrei Maria von den Aposteln. Im Runden Tisch entwickeln wir die Arbeit zusammen mit den Schulen und Vereinen weiter.
Teilhandlungsfeld Flüchtlingsarbeit
- Wir entwickeln, orientiert am Bedarf und an der gesellschaftlichen Entwicklung, ehrenamtliche Strukturen in der Flüchtlingsarbeit und schaffen ein vielfältiges Unterstützungs- und Integrationsangebot.
- Wir vertreten die Anliegen geflüchteter Menschen durch gesellschaftliche Lobbyarbeit in flüchtlingspolitischen Fragen.
- Wir schaffen kirchliche Angebote für Getaufte und Taufinteressierte und beteiligen geflüchtete Menschen am gemeindlichen Leben.
Teilhandlungsfeld „Diakonisches Werk Mönchengladbach“
- Wir engagieren uns als Träger im Diakonischen Werk Mönchengladbach mit seinen vielfältigen Angeboten in der Altenpflege, Familienberatung, Wohnungslosen-, Männer- und Frauenarbeit.
- Wir unterstützen die Siebenbürgenhilfe des Diakonischen Werks durch regelmäßigen Sammlungen und Kollekten.
Beteiligung an Kooperationen:
- Wir sind überzeugt, dass kirchliche diakonische Arbeit heute mit anderen gesellschaftlichen Trägern vernetzt organisiert werden muss. Wir suchen und fördern Kooperation.
- Im Einzelnen sind wir zur Zeit Partner in folgenden diakonischen Kooperationen:
- Diakonisches Werk Mönchengladbach e.V. und gGmbH in gemeinsamer Trägerschaft mit der Ev. Christuskirchengemeinde und der Ev. Gemeinde Großheide
- Siebenbürgenhilfe Mönchengladbach
- Ökumenische Jugend Eicken e.V. in gemeinsamer Trägerschaft mit der kath. Pfarrei St. Vitus
- Ökumenische Altentagesstätte Eicken in gemeinsamer Trägerschaft mit der kath. Pfarrei St. Vitus
- Ökumenisches Netzwerk Patchwork Neuwerk für soziale Arbeit mit Kindern in Kooperation mit der Pfarrei Maria von den Aposteln und der kath. Region Mönchengladbach
- Ökumenischer Arbeitskreis Flüchtlingsarbeit Neuwerk in Kooperation mit der kath. Pfarrei Maria von den Aposteln und dem Kloster Neuwerk
- Mit dem Verein Mumm e.V. in der Arbeit für die Familienzentren Pfiffikus und Sausewind
- „Helfende Hände Hardt“ in Kooperation mit der kath. Pfarrei St. Nikolaus
- Christliche Gefangenenhilfe e.V.
- Eine-Welt-Forum Mönchengladbach e.V.
- Die Ev. Friedenskirchengemeinde unterstützt zahlreiche Vereine und Initiativen sozialer Arbeit durch Vereinsmitgliedschaft, durch Spendensammlungen und Kollekten
- Ökumene
Wir verstehen uns als Christen evangelischer Prägung mit ökumenischer Weite.
Im Grundsatz
Im Glauben an den einen Leib Christi, die eine Taufe und den einen Gott, der mit den Menschen seine Geschichte schreibt, fördern wir die Einheit der Christen und suchen ökumenische Partnerschaft. Wir arbeiten mit allen Menschen guten Willens zusammen.
Im Einzelnen heißt das:
- Wir beteiligen uns an ökumenischen Zusammenschlüssen
im Ökumene-Ausschuss Stadtmitte in Partnerschaft mit der Ev. Christuskirchen-gemeinde und den Pfarreien St. Vitus und St. Benedikt
und in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK).
- Wir suchen für die Gemeindearbeit ökumenische Kooperationen
in den ökumenischen Trägerschaften in der diakonischen Gemeindearbeit (s. IV: Beteiligung an Kooperationen).
- Wir feiern regelmäßige ökumenische Gottesdienste und Andachten
in Eicken am Altjahresabend und bei vier jährlichen Ökumenischen Senioren-gottesdiensten
in Neuwerk am Pfingstmontag, am Reformationstag, im Advent, am 2. Weihnachts-tag, zur Kirmes und in der Osternacht
in Hardt in der Passions- und Adventszeit, an Trinitatis und zur Spätkirmes
in allen Bezirken für Schulen und in Pflegeheimen
in den Gottesdiensten zum Weltgebetstag
beim zentralen Ökumenischen Gottesdienst in Stadtmitte an Christi Himmelfahrt
- Wir pflegen unsere langjährig gewachsene Partnerschaft mit den ev. Gemeinden in Eberswalde und Angersdorf (Halle-Neustadt)
- Wir leben Kooperation mit den evangelischen Gemeinden in Mönchengladbach.
Wir streben die Wiedervereinigung der evangelischen Gemeinden der ehemaligen Ev. Gemeinde Gladbach an.
Wir engagieren uns im Gemeindeverband, im Stadtverband Mönchengladbach, im Kirchenkreis Gladbach-Neuss und in der Ökumenischen Notfallseelsorge Mönchen-gladbach.
Wir feiern gemeinsame Gottesdienste mit unseren Nachbargemeinden.
- Wir sind gastfreundlich.
Wir setzen uns ein gegen jede Form von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus.
Wir öffnen unsere Gemeindehäuser auch für nichtgemeindliche Gruppen und Veranstaltungen.
- Wir sind offen für den interreligiösen Dialog.
Wir setzen uns für das christlich-islamische Gespräch in unserer Stadt ein.
- Wir bezeugen die Treue Gottes, der an der Erwählung seines Volks Israel festhält.
Das Bekenntnis zur bleibenden Erwählung Israels ist für uns unverzichtbarer Bestandteil des christlichen Glaubens. Wir fördern den jüdisch-christlichen Dialog und stellen uns gegen jede Form von Antijudaismus und Antisemitismus.
Schutzkonzept
gegen sexualisierte Gewalt
Inhaltsverzeichnis
- Selbstverständnis und Haltung unserer Kirchengemeinde 2
- Grundsätze zum Umgang in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen 3
- Verhaltenskodex 4
- Schutzbeauftragte 4
- Persönliche Eignung der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden 5
Erweitertes Führungszeugnis (EFZ) - Fremdvermietungen 6
- Krisenplan und Beratungswege 6
- Fortbildung und Schulung 8
- Meldepflicht und Meldestelle 9
- Aufarbeitung 9
- Rehabilitierung 10
- Anhang: Verzeichnis von Ansprechpartnern, Beratungsstellen, Krisenplan 11
und Selbstverpflichtung
- Selbstverständnis und Haltung unserer Kirchengemeinde
Das vorliegende Konzept zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt basiert auf der Grundlage des geltenden deutschen Rechts, der UN-Kinderechtskonvention sowie auf dem Kirchengesetz der Evangelischen Kirche im Rheinland zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (Stand 2020).
Unsere Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie der weiteren Schutzbefohlenen unserer Gemeinde basiert auf den Werten der christlichen Gemeinschaft. Die Besucher*innen sollen sich im sicheren Raum bewegen. Dabei wird grenzüberschreitendes Verhalten nicht toleriert. Unsere Umgangskultur ist geprägt von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen. Die Persönlichkeit und Würde aller Menschen, die sich in unserer Gemeinde bewegen, wird unabhängig ihres Alters, ihres Geschlechtes, ihrer Herkunft und ihrer Religion geachtet. Individuelle Grenzen werden respektiert.
Die Ev. Friedenskirchengemeinde Mönchengladbach vertritt die Ansicht, dass der Mensch als sexuelles Wesen von Gott geschaffen wurde und die menschliche Sexualität zur Identität einer jeden Person gehört. Uns ist bewusst, dass evangelische Kinder- und Jugendarbeit, die Raum zur Begegnung schafft, auch ein Raum der sexuellen Begegnung sein kann. Diese Begegnung bewegt sich immer in einem Spannungsfeld zwischen Erfahrungsraum und Schutzraum. Dieser Aspekt sollte weder überbewertet noch vernachlässigt werden.
Bei der Entwicklung ist dabei klar zwischen kindlicher Sexualität und Sexualität von Jugendlichen und Erwachseneren zu unterscheiden. Eines besonderen Schutzes bedarf es hierbei vor allem bei der Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen. Hierbei ist darauf zu achten, dass unter dem Aspekt der Selbstbestimmung die geplanten Angebote verantwortlich gestaltet werden und ausreichend Rückzugsorte initiiert werden, ohne dabei die Schutzaspekte aus dem Blick zu verlieren oder gar zu vernachlässigen.
Kinder und Jugendliche brauchen Orte und Räume, in denen es möglich ist, Fragen zu stellen und Themen zu platzieren. Ein verantwortungsvoller Umgang der Mitarbeitenden ist dabei Grundvoraussetzung. Gleichzeitig sind die Personen in diesem Bereich sprachfähig, um angemessen und altersgerecht auf die Themen eingehen zu können. Wir verstehen dabei die Bereitschaft, für diese Themen ansprechbar zu sein, als ersten wichtigen und präventiv wirkenden Schritt zum Schutze der Kinder und Jugendlichen vor potentiellen Gefahren.
Die Mitarbeitenden der Friedenskirchengemeinde haben eine Schlüsselfunktion und fungieren als Ansprechpartner der Teilnehmenden ohne sich dabei aufzudrängen. Als Grundlage dienen hier vor allem eine sensible und achtsame Grundhaltung und die Bereitschaft zum themenbezogenen Austausch und zur Reflexion. Einen wichtigen Baustein stellt dabei die fachbezogene Schulung im Umgang mit dem Thema dar. Wir verpflichten uns in unserer Gemeinde mit dem Thema Prävention transparent umzugehen und alle Menschen in unserer Gemeinde bedarfs- und altersgerecht zu informieren. Wir leben eine Kultur des Hinsehens.
Wir als Ev. Friedenskirchengemeinde Mönchengladbach leben folgenden Umgang miteinander:
Auf Fragen zu Sexualität, Beziehung, Geschlechterrollen etc. wird wohlwollend und entspannt, gleichzeitig altersangemessen und kultursensibel reagiert.
Sprachliche und körperliche Übergriffe werden nicht toleriert, sondern es wird interveniert und Position bezogen.
Für explizit sexualpädagogische Angebote, die nicht aus einer spontanen Anfrage oder Situation heraus entstehen, ist die Genehmigung des Presbyteriums notwendig und einzuholen. So wird für bestimmte Angebote eine besondere fachliche Expertise vorausgesetzt und die Qualität der Arbeit sichergestellt.
Bei Veranstaltungen mit Übernachtungen gilt es, eine besondere Aufmerksamkeit walten zu lassen. In der Praxis wird bei Übernachtungen meist zwischen den zwei Geschlechtern „weiblich“ und „männlich“ unterschieden, nach denen die Teilnehmenden und Teamer*innen in Mehrbettzimmer aufgeteilt werden. Diese strikte Aufteilung ist ein gesellschaftliches Konstrukt, das der tatsächlichen Vielfalt der geschlechtlichen Ausprägungen von Menschen nicht gerecht werden kann. Seit dem 22. 12. 2018 können Menschen, die nicht eindeutig einem der beiden Geschlechter zugeordnet werden können, mit dem Geschlecht „divers“ im Geburtenregister eingetragen werden. Auch werden transsexuelle Menschen (die körperlich zwar einem der beiden Geschlechter zuzuordnen sind, psychisch aber dem anderen Geschlecht angehören) durch die gewohnte strikte Aufteilung benachteiligt. Grundsätzlich gilt es also, bei Übernachtungen sensibel für besondere Bedarfe von Einzelnen zu sein und im Vorfeld Gespräche zu ermöglichen, so wie es bei allen anderen Hemmnissen auf Übernachtungsfahrten bereits gute Praxis ist.
- Grundsätze zum Umgang in der Arbeit mit Kindern und
Jugendlichen
Die Grundsätze zum grenzachtenden Umgang dienen als Leitsätze für den Umgang miteinander und wirken präventiv.
- Dein Körper gehört Dir!
- Vertraue Deinem Gefühl!
- Du hast ein Recht „Nein“ zu sagen!
- Du bist nicht schuld!
- Unheimliche Geheimnisse darfst Du weitererzählen!
- Du hast ein Recht auf Hilfe!
- Achte auf die Anderen!
- Verhaltenskodex
Unser Verhaltenskodex basiert auf unserem christlichen Menschenbild und auf Grundlage des Grundgesetzes Art. 1.1 „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Wir verpflichten uns dazu, Kinder, Jugendliche und alle Schutzbefohlenen unabhängig ihres Alters, Geschlechts, ihrer Herkunft und Religion wertzuschätzen, sie zu begleiten und bei Bedarf zu beachten, die gesetzten Grenzen vom Gegenüber zu achten und zu respektieren.
Kinder und Jugendliche schützen
Wir achten auf die körperliche Unversehrtheit und Intimsphäre und schützen sie vor jeder Form von Gewalt, sei sie physisch, psychisch oder sexueller Art, soweit es in unserem Einflussbereich liegt.
Nähe und Distanz
Wir gehen verantwortungsbewusst und achtsam mit Nähe und Distanz um. Wir nehmen unsere Grenzen wahr und respektieren die individuellen Grenzen der Anderen.
Stellung beziehen
Wir tolerieren weder diskriminierendes, gewalttätiges, rassistisches noch sexistisches Verhalten in Wort oder Tat und wir beziehen dagegen aktiv Stellung.
Umgang mit Medien und Sozialen Netzwerken
Der Umgang mit Sozialen Netzwerken und digitalen Medien ist in der heutigen Zeit alltägliches Handeln. Wir achten die Grundsätze des Datenschutzes und erstellen und verwenden insbesondere keine Bilder aus Gruppen in den Sozialen Netzwerken ohne ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen bzw. ihrer Erziehungsberechtigten. Wir befähigen und ermutigen unsere Schutzbefohlenen zu einem sicheren Umgang in und mit den Sozialen Netzwerken.
- Schutzbeauftragte
Die Ev. Friedenskirchengemeinde benennt mindestens zwei Schutzbeauftragte.
Diese sollen nicht demselben Geschlecht angehören.
Die Schutzbeauftragten sind Ansprechpartner*innen in Verdachtsfällen und erfüllen die Funktion von Lotsen zur Vermittlung an professionelle Stellen (vgl. 7.).
Die Schutzbeauftragten erfüllen folgende Aufgaben:
- Ansprechpartner*in und Lots*in bei Verdachtsfällen
- Einladung zu den regelmäßigen Präventionsschulungen für Haupt, Neben- und Ehrenamtliche und Überprüfung der Teilnahme
- Umsetzung der regelmäßigen Einsichtnahme der EFZ (Erweiterten polizeilichen Führungszeugnisse) bei Ehrenamtlichen
- Jährlicher Bericht zur Umsetzung des Schutzkonzeptes und Prüfung auf Aktualität im Presbyterium (Oktobersitzung)
Betroffene und Ratsuchende können sich jederzeit mit ihrem Anliegen oder Problem an die Schutzbeauftragten wenden. Die Schutzbeauftragten nehmen die Meldungen auf und wissen, wie der weitere Verfahrensweg aussieht. Sie beraten die Personen entsprechend. Aus dem Gespräch heraus können die Schutzbeauftragten an entsprechende Ansprechpartner*innen und Institutionen weitervermitteln. Je nach Bedarf können auch Kontakte aufgenommen und erste Schritte eingeleitet werden.
Die Schutzbeauftragten sind mit den örtlichen Hilfsangeboten (u.a. Jugendreferat des Kirchenkreises Gladbach-Neuss, Familienberatungsstelle der Diakonie, Jugendamt, Kinderschutzbund, Zornröschen, Polizei) vernetzt, um bei einer Meldung entsprechend handeln und reagieren zu können. Die Schutzbeauftragten stehen in engem Kontakt mit den Vertrauenspersonen des Kirchenkreises Gladbach-Neuss (s.u. Nr. 7). Diese sind mit der Ansprechstelle der Ev. Kirche im Rheinland und/oder dem Amt für Jugendarbeit der Ev. Kirche im Rheinland verbunden. Bei unseren Schutzbeauftragten legen wir großen Wert auf kontinuierliche Fortbildung und Schulung.
Wir veröffentlichen die Kontaktdaten der Schutzbeauftragten in unseren Medien (BAND, Homepage, Social Media, Aushang in allen Häusern).
Schutzbeauftragte 2022: Dr. Martin Hütter 02161 / 60 57 16 dr._martin.huetter@ekir.de Claudine Bartl 01575 / 30 400 62 claudine.bartl@ekir.de |
- Persönliche Eignung der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden / Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (EFZ)
Die Regularien zum Verfahren zur Vorlage und Einsicht in die Erweiterten polizeilichen Führungszeugnisse richten sich nach den Empfehlungen der Handreichung „Schutzkonzepte Praktisch 2021“ S. 20-24 der EkiR.
Es besteht für alle haupt- und nebenamtlichen Beschäftigten die Notwendigkeit zur Vorlage eines EFZ und der Selbstverpflichtungserklärung. Darüber hinaus gilt diese Regelung auch für unsere ehrenamtlichen Mitarbeitenden, die sich in einem Arbeitsfeld engagieren, in dem sie auf Schutzbefohlene treffen können. Ausdrücklich gilt es für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit.
Wenn Ehrenamtliche ab 14 Jahren als Teamer*innen an Übernachtungen teilnehmen, muss ein EFZ vorgelegt werden. Die Erziehungsberechtigten werden durch einen Begleitbrief darüber informiert.
Bei Kurzzeitpraktikant*innen und Hospitant*innen kann auf ein EFZ verzichtet werden. Sie müssen die Selbstverpflichtungserklärung unterschreiben.
Jahrespraktikant*innen in Ausbildung und Personen, die ein Freiwillige Soziales Jahr o. vgl. ableisten, sind hingegen zur Vorlage eines EFZ verpflichtet.
Alle Ehrenamtler*innen, die kurzfristige ehrenamtliche Tätigkeiten (z.B. Ferienspiele) durchführen oder begleiten, müssen die Selbstverpflichtungserklärung unterschreiben.
Alle haupt-, neben und ehrenamtlich Mitarbeitenden sind zur Teilnahme an regelmäßigen Präventionsschulungen verpflichtet.
Ein EFZ ist bei der Einstellung vorzulegen. Dafür verantwortlich ist die Personalabteilung der Verwaltung des Kirchenkreises Gladbach-Neuss. Das EFZ darf nicht älter als 3 Monate sein und muss spätestens nach 5 Jahren erneuert werden.
Die zuständigen Hauptamtlichen sind verantwortlich, dass die in Kreisen, Gruppen und Angeboten tätigen Ehrenamtlichen jeweils ein EFZ vorlegen. Dieses ist zeitnah zu dokumentieren und regelmäßig zu aktualisieren.
- Fremdvermietungen
Es ist uns wichtig, dass alle Personen und Gruppen, die unsere Räume regelmäßig anmieten (betroffen sind also z.B. keine Familienfeiern) und Angebote mit Schutzbefohlenen durchführen, unser Selbstverständnis und unsere Haltung teilen.
Alle Personen und Gruppen die unsere Räume regelmäßig anmieten und Angebote mit Schutzbefohlenen durchführen sind verpflichtet, die Selbstverpflichtung zu unterschreiben. Unser Schutzkonzept wird vorgelegt.
Andernfalls ist eine Vermietung nicht möglich. Bei schon bestehenden Mietverhältnissen wird dies in einem persönlichen Gespräch geklärt.
- Krisenplan und Beratungswege
Gespräch mit einer vertrauten Person /
verantwortlicher Person des Arbeitsbereichs
Bei §8aSGB III
„Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“
Schutzbeauftragte hinzuziehen,
die den weiteren Verlauf koordinieren
Krisenteam der Friedenskirchengemeinde
- Schutzbeauftragte
- Vertraute Person
- Verantwortliche Person des Arbeitsbereichs
- Pfarrer*in
Kindeswohlgefährdung §8a SGB VIII |
Fachpersonal Kirchenkreis Jugendamt Zornröschen |
Klärung |
Hinweis: Ausführliche Materialien, Vorlagen und Hilfe sind zu finden:
„Handreichung Schutzkonzepte praktisch 2021“ März 2021
zu finden unter www.ekir.de/url/sfS)
„Aktiv gegen sexualisierte Gewalt“ – Rahmenschutzkonzept der EKiR Oktober 2021
zu finden unter www.ekir.de/url/5cT
Wichtige Verhaltensregeln im Notfall:
- Nichts auf eigene Faust unternehmen! Sich Hilfe holen bei einer vertrauten Person und / oder Kolleg*in, Schutzbeauftragte informieren!
- Nichts versprechen, was man selber nicht halten kann!
- Keine direkte Konfrontation der mutmaßlichen Täter*in bei Verdachtsfall!
- Keine Informationen an mutmaßliche Täter*in!
- Keine eigenen Ermittlungen zum Tathergang!
- Keine eigenen Befragungen durchführen!
- Zunächst keine Konfrontation der Erziehungsberechtigten des/der Betroffenen mit dem Sachverhalt!
- Auf keinen Fall eigenmächtig die Polizei informieren!
Was im Krisenfall wichtig ist:
- Zuhören, Glauben schenken und ernst nehmen.
- Verhalten des/der Betroffenen beobachten, Notizen mit Datum und Uhrzeit anfertigen (Dokumentation).
- Eigene Möglichkeiten und Grenzen erkennen und akzeptieren.
- Sich mit einer Person seines Vertrauens besprechen und seine Beobachtungen mitteilen.
- Sich selber Hilfe suchen.
- Nächste Handlungsschritte gemeinsam festlegen.
- Bei begründeten Fällen Fachberatung einholen, um die nächsten Schritte zu besprechen.
- Bei begründenden Verdachtsfällen nach Absprache mit Schutzbeauftragten oder Vertrauensperson des Kirchenkreises Weiterleitung ans Jugendamt unter Beachtung des Opferschutzes.
- Bei unmittelbarer Gefahr für das Kind oder Jugendliche*n, möglichst mit Rücksprache eines / einer der Schutzbeauftragten, Notfallnummer des Jugendamtes Mönchengladbach anrufen: 02161 / 25 9559.
- Ganz wichtig: Absprache mit der/dem Betroffenen über die nächsten Schritte!
- Fortbildung und Schulung
Um die Relevanz des Themas zu verstehen und die nötige Sensibilität zu entwickeln, sind alle Mitarbeitenden, die mit Schutzbefohlenen unmittelbar zu tun haben oder in Kontakt kommen, zur Teilnahme an Fortbildungen und/oder Schulungen über das Basiswissen zur Prävention sexuellen Missbrauchs und dem eigenen Verhalten im Verdachtsfall verpflichtet.
Je nach Intensität des Kontaktes zu Schutzbefohlenen bedarf es immer wieder einer Auffrischung bzw. Aktualisierung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt. Die Schutzbeauftragten achten darauf, das alle Mitarbeitenden an den für sie entsprechenden Schulungen teilnehmen (vgl. Punkt 4).
- Meldepflicht und Meldestelle
Seit dem 1.1.2021 besteht für alle beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden eine Meldepflicht. Wenn ein begründeter Verdacht auf sexualisierte Gewalt durch kirchliche Mitarbeiter*innen (beruflich oder ehrenamtlich) oder auf einen Verstoß gegen das Abstinenzgebot vorliegt, haben berufliche und ehrenamtliche Mitarbeitende diesen unverzüglich der Meldestelle nach § 8 des Kirchengesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt zu melden. Dies kann telefonisch, per E-Mail oder persönlich nach Terminvereinbarung erfolgen. Die Meldestelle koordiniert das weitere Vorgehen.
Kontaktdaten der Meldestelle: Telefon: 0211 / 4562 602 Mail: meldestelle@ekir.de Post: EKiR, Landeskirchenamt, Hans-Böckler-Str. 7, 40767 Düsseldorf. |
Alle ehrenamtlichen und beruflich Mitarbeitenden haben das Recht, sich jederzeit zur Einschätzung eines Verdachtes von der Ansprechstelle vertraulich beraten zu lassen, auch wenn Unsicherheit besteht, ob es sich um einen begründeten Verdacht handelt.
Kontaktdaten der Ansprechstelle: Telefon: 0211 / 3610 312 Mail: claudia.paul@ekir.de Post: Ansprechstelle für den Umgang mit Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung der EKiR, Graf-Recke-Str. 209a, 40237 Düsseldorf |
Der genaue Verfahrensablauf findet sich im Rahmenschutzkonzept auf den Seiten 12f.
- Aufarbeitung
Durch eine gezielte und professionelle Aufarbeitung auf der Ebene der betroffenen Personen und auf der Ebene der Kirchengemeinde sollen die Schäden so gering wie möglich gehalten werden. Betroffene Personen, wozu auch das Umfeld zählen kann, werden darin unterstützt, das Geschehene zu verarbeiten. Betroffene Systeme können wieder handlungsfähig gemacht und stabilisiert werden. Auch hier ist Frau Paul erste Ansprechpartnerin (s. 9.).
Bei der Aufarbeitung ist wichtig:
- Identifizierung von Fehlerquellen und deren Behebung.
- Durch die Hinzuziehung von außenstehenden Fachkräften wird ein erweiterter Blick auf das Geschehene ermöglicht.
- Hilfsangebote für direkt oder indirekt Betroffene.
- Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit aller Mitarbeitenden.
- Transparente und geregelte Verfahrensabläufe bieten Sicherheit und schaffen Nachhaltigkeit.
- Das Geschehen wird dokumentiert und nachhaltig bearbeitet und begleitet.
- Rehabilitierung
Personen, die falsch beschuldigt oder einem unbegründetem Verdacht ausgesetzt waren, müssen rehabilitiert werden, gegebenenfalls auch die Kirchengemeinde.
Vermutung, die eindeutig falsch war
- Eine Person wurde bewusst falsch beschuldigt, um ihr zu schaden.
Haben Kinder und/oder Jugendliche falsch beschuldigt, besteht die Pflicht, die Situation und die daraus resultierenden Folgen mit den betroffenen Kindern und Jugendlichen zu bearbeiten und ein Problembewusstsein zu entwickeln. Handelt es sich um eine erwachsene Person, kommen u.a. strafrechtliche Maßnahmen in Betracht. - Es können aber auch Äußerungen und / oder Beobachtungen falsch interpretiert worden sein. Diese Fehlinterpretationen müssen transparent und unmissverständlich aufgeklärt werden.
Rehabilitierungsstrategie
- Sensibilisierung aller Beteiligten für die Folgen von Falschbeschuldigungen für die betroffenen Personen und die Kirchengemeinde.
- Unterstützungsmaßnahmen zur Wiedereingliederung der zu Unrecht Beschuldigten am Arbeitsplatz.
- Erkennen der Motivlage und des dahinter liegenden Bedürfnisses der Beteiligten, die die Falschbeschuldigungen erhoben haben.
- Erkennen und Einordnung der Fehlinterpretationen im Meldungsfall ohne Sanktionierung der meldenden Person.
- Klarstellung, dass es sich um Fehlinterpretationen gehandelt hat, gegenüber dem Kreis der Personen, die von der Falschbeschuldigung erfahren haben.
Bei allen Vermutungsäußerungen, die nicht aufklärbar sind, weil Aussage gegen Aussage steht, muss nach genauer Fallprüfung überlegt und entschieden werden, wie weiter zu verfahren ist, um Schaden von den Schutzbefohlenen fern- und für die / den Beschuldigte*n möglichst gering zu halten.
Direkt oder indirekt betroffene Personen, die sich aufgrund eines Vorfalls aus der Kirchengemeinde zurückziehen oder abwenden, wird in angemessener Form mitgeteilt, dass die Friedenskirchengemeinde Verständnis dafür hat und die Entscheidung selbstverständlich akzeptiert, die Tür für eine Rückkehr aber offen bleibt.
Personen, die einen Verdacht mitgeteilt haben, denen (zunächst) nicht geglaubt wurde oder die erfahren mussten, dass ihrer Mitteilung nicht angemessen nachgegangen wurde, erhalten eine Entschuldigung und Erklärung, warum das passiert ist. Sie müssen erkennen können, dass der Fall nun bearbeitet wird.
- Anhang
Ansprechpartner*innen und Vertrauenspersonen
Funktion |
Ansprechpartner*in |
Kontaktdaten |
Schutzbeauftragte Ev. Friedenskirchengemeinde Mg |
Claudine Bartl
Dr. Martin Hütter |
01575 / 30 400 63 02161 / 60 57 16 dr._martin.huetter@ekir.de |
Vertrauenspersonen im Kirchenkreis Gladbach-Neuss |
Detlef Bonsack Bianca Linden Angelika Erben-Neumann |
02166 / 61 59 33 Jugendreferat.gladbach-neuss@ekir.de |
Ansprechstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung EKiR |
Claudia Paul |
0211 / 3610 312 Claudia.paul@ekir.de |
Amt für Jugendarbeit der EKiR |
Erika Georg-Monney |
0211 / 4562 471 georg-monney@afj-ekir.de |
Hilfreiche Kontakte:
Einrichtung |
Ansprechpartner*in |
Kontaktdaten |
Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Landesstelle NRW |
|
www.ajs.nrw.de |
Zartbitter e.V. |
|
www.zartbitter.de |
Zornröschen e.V. |
|
www.zornroeschen.de |
Telefonseelsorge |
|
0800 / 111 0 111 0800 / 111 0 222 |
Kinder- und Jugendtelefon |
|
0800 / 111 0 333 |
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen |
|
0800 / 0 116 016 |
Sucht- und Drogenhotline |
|
01805 / 31 30 31 |
Kinderschutzbund-Hotline für Kinder |
|
116 111 Mo –Fr- 14.00 -20.00 Uhr |
Jugendamt Mönchengladbach Notfallnummer |
|
02161 / 25 9559 |
Jugendamt Mönchengladbach |
|
02161 / 25 3351 |
Beratungsstelle Diakonisches Werk Mönchengladbach |
|
02166 / 12 80 60 beratung@diakonie-mg.de |
Selbstverpflichtung der Ev. Friedenskirchengemeinde Mönchengladbach
- Ich werde die uns anvertrauten Menschen vor körperlichem und seelischem Schaden, vor sexuellen Übergriffen und vor Gewalt schützen. Unsere Gemeinde soll ein sicherer Ort sein.
- Ich beziehe klar Stellung gegen sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges Verhalten, sei es verbal oder nonverbal.
- Ich verhalte mich selbst nicht grenzüberschreitend und abwertend. Ich unterlasse jede Form von Sexismus, Diskriminierung sowie verbaler oder körperlicher Gewalt.
- Ich bin mir meiner besonderen Verantwortung als Mitarbeitende*r / Gast der Friedenskirchengemeinde bewusst und missbrauche meine Stellung nicht für sexuelle Kontakte zu mir anvertrauten Menschen.
- Ich pflege einen achtsamen, respektvollen, wertschätzenden und vertrauensvollen Umgang im Team und gegenüber allen Besucher*innen unserer Angebote.
- Besonders achte ich auf Menschen, die aufgrund ihres Alters, ihres Entwicklungsstandes oder ihrer sozialen Bedingungen ein höheres Gefährdungsrisiko haben.
- Ich wahre die Intimsphäre und die persönlichen und kulturellen Schamgrenzen der uns anvertrauten Menschen.
- Ich nehme Teilnehmende bewusst wahr und achte dabei auch auf mögliche Anzeichen von Vernachlässigung und Gewalt. Wenn ich Formen von Vernachlässigung und Gewalt vermute, wende ich mich umgehend an die Schutzbeauftragten, wahre aber gegenüber anderen meine Schweigepflicht.
- Ich gestalte die Beziehungen zu den Teilnehmenden, sowie die pädagogischen Aktionen transparent in positiver Zuwendung und gehe verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um.
- Ich achte auf Grenzüberschreitungen durch Mitarbeitende und Teilnehmende in den Angeboten. Ich vertusche nichts und wende mich bei konkreten Anlässen umgehend an einen Schutzbeauftragten unserer Gemeinde.
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Datum Unterschrift
Krisenplan und Beratungswege
Gespräch mit einer vertrauten Person /
verantwortlicher Person des Arbeitsbereichs
Bei §8aSGB III
„Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“
Schutzbeauftragte hinzuziehen,
die den weiteren Verlauf koordinieren
Krisenteam der Friedenskirchengemeinde
- Schutzbeauftragte
- Vertraute Person
- Verantwortliche Person des Arbeitsbereichs
- Pfarrer*in
Kindeswohlgefährdung §8a SGB VIII |
Fachpersonal Kirchenkreis Jugendamt Zornröschen |
Klärung |
Hinweis: Ausführliche Materialien, Vorlagen und Hilfe sind zu finden:
„Handreichung Schutzkonzepte praktisch 2021“ März 2021
zu finden unter www.ekir.de/url/sfS)
„Aktiv gegen sexualisierte Gewalt“ – Rahmenschutzkonzept der EKiR Oktober 2021
zu finden unter www.ekir.de/url/5cT